Porträt von Sven Lehmann
© Bundesregierung/Steffen Kugler

Queer-Beauftragter der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Januar 2022 erstmals einen Queer-Beauftragten ernannt und im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Seitdem führt Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesfamilienministerin, dieses Amt aus.

  • Der Lebenslauf des Queer-Beauftragten der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesfamilienministerin, Sven Lehmann.

  • Mithilfe des Kontaktformulars können Sie dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung eine Nachricht zukommen lassen.

  • Mit dem Aktionsplan "Queer leben" will die Bundesregierung die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stärken und Queerfeindlichkeit entgegenwirken.

  • Regenbogenportal

    Das Regenbogenportal ist der Informationspool der Bundesregierung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt.

Aktuell

Sven Lehmann sitzt mit der Aufschrift "Was ist queer?" in den Händen umgeben von Plakaten mit den Kampagnenmotiven

"Was ist queer?" Erste bundesweite Kampagne für die Akzeptanz von queeren Lebensweisen

Unter dem Motto "Was ist queer?" informiert die Kampagne über LSBTIQ* und zeigt, wie sie unterstützt werden können.

Progress Pride Flag am Bundesfamilienministerium in Berlin

Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Bericht zeigt Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben"

Die Bundesregierung hat einen Bericht zum Umsetzungsstand der im Aktionsplan "Queer leben" vorgeschlagenen Maßnahmen vorgelegt. Er zeigt, dass eine Vielzahl dieser Maßnahmen bereits umgesetzt sind oder sich in der Umsetzung befinden.

Progress Pride Flag am Bundesfamilienministerium in Berlin

Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können jetzt ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen.